Allgemeine Geschäftsbedingungen
von „ApnoeLife“
Inhaber Benjamin Schumann
Gültig ab Januar 2024
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1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen von „ApnoeLife“, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen von „ApnoeLife“ sind nur angemeldete Personen.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Abmeldungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E‑Mail). Erklärungen von „ApnoeLife“ genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Anmeldung/Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich und stellt lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Nach elektronischer bzw. unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erfolgter Anmeldung erhält der Anmeldende eine schriftliche Anmeldungsbestätigung (per E‑Mail), in der alle wesentlichen Angaben nebst AGB enthalten sind. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
(3) Die Anmeldung kann telefonisch oder per E‑Mail erfolgen. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Einwilligung eines Sorgeberechtigten (gesetzlicher Vertreter) erforderlich.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
(5) Alle Vertragsangaben werden von uns unter Beachtung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen zeitweise gespeichert. Diese Daten sind für den Anmeldenden jedoch nicht zugänglich. Wir empfehlen daher, die im Rahmen der Anmeldebestätigung zusammengefassten Daten zu speichern.
Die AGB können jederzeit unter www.apnoelife.de eingesehen werden.
3. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen „ApnoeLife“ als Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist „ApnoeLife“ namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung von „ApnoeLife“. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
(2) Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) „ApnoeLife“ darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Kursgebühr/Zahlung
(1) Die Kursgebühr basiert auf den Ausschreibungen von „ApnoeLife“. Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuelle Kursgebühr.
(2) Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Die Kursgebühr wird bei Nichtzustandekommen des Vertrages in voller Höhe zurückerstattet.
(3) Die Zahlung der Kursgebühr nach Anmeldung erfolgt auf das Konto von „ApnoeLife“.
(4) Die Preise für Kursmaterialien (SSI Lehrunterlagen) sind in den Kursgebühren enthalten. Alle Angaben zu Kursmaterialien sind ohne Gewähr. Die Erstattung der Kosten für bereits erworbene Kursmaterialien an den Vertragspartner durch „ApnoeLife“ ist ausgeschlossen.
Es gilt, wenn nicht anders vereinbart, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
7. Organisatorische Änderungen
(1) „ApnoeLife“ kann aus sachlichem Grund Ort, Zeitpunkt der Veranstaltungen ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von „ApnoeLife“nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung des Instruktors), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
8. Rücktritt und Kündigung durch die „ApnoeLife“
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer kann in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben werden. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 3 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann „ApnoeLife“ vom Vertrag zurücktreten oder geänderte Kursdaten anbieten.
9. Rücktritt durch den Vertragspartner
(1) Stornierungen, Rücktritte und Umbuchungen sind ausschließlich schriftlich (Post oder E‑Mail) möglich. Die kostenfreie Rücktrittsfrist endet 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Kursstornierung. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, unter der Voraussetzung, dass der Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
(2) Beim Rücktritt nach Ablauf der kostenfreien Rücktrittsfrist wird eine Stornogebühr in Höhe von 40 % der Kursgebühr erhoben. Bei Rücktritt 5 Werktage vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr fällig.
(3) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf volle bzw. anteilige Erstattung der Kursgebühren.
(4) Im Ausnahmefall (z. B. bei nachgewiesener Krankheit) kann der Teilnehmer eine fristgebundene Gutschrift in Höhe der Kursgebühr erhalten.
11. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen „ApnoeLife“ sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn „ApnoeLife“ schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche von „ApnoeLife“ aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von „ApnoeLife“ anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen „ ApnoeLife“ sind nicht abtretbar.
(3) Es gelten die Hausordnungen am jeweiligen Veranstaltungsort.
(4) Das Kopieren sowie die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien (Software, Lehrbücher etc.) durch den Vertragspartner sind unzulässig.
(5) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen können durch die „ApnoeLife“ erteilt werden.